Den Begriff „Smart Contracts“ oder auch „Intelligente Verträge“ genannt, wurde vor über 20 Jahren von dem Kryptologen, Juristen Nick Szabo ins Leben gerufen. Seit bereits über vier Jahren wird stark über diesen Begriff diskutiert. Was hat es tatsächlich mit Smart Contracts auf sich und was verstehen wir in der heutigen Zeit darunter?

Das alles und mehr erfahrt Ihr im weiteren Verlauf!

Inhaltsverzeichnis

  • Woher stammt der Begriff „Smart Contract“?
  • Definition eines „Smart Contracts“
  • Ein Beispiel für Smart Contracts
  • In welchem Zusammenhang stehen Smart Contracts und die Blockchain-Technologie?
  • Was sind „Distributed Ledgers“?

Woher stammt der Begriff "Smart Contract"?

Der Begriff „Smart Contract“ wurde von dem Kryptograph, Informatiker und Juristen Nick Szabo“ in den 90er Jahren zum ersten mal verwendet. Er beschrieb damit schon damals das Konzept rechtsrelevanter Computerprogramme. Mit diesem Konzept soll es möglich werden, Verträge komplett zu digitalisieren um diese digital abbilden und überprüfen zu können. Der Smart Contract prüft den Vertrag nach der jeweiligen Rechtssicherheit und Fehlern innerhalb des Vertrags. Zusätzlich können Vertragsverhandlungen und Vertragsdurchsetzungen unterstützt werden.

Definition eines "Smart Contracts"

Eine einheitliche und allgemeine Definition von Smart Contracts gibt es noch nicht. Daher, dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BaFin) seit bereits 2012 mit der Thematik von Blockchain-Technologien auseinandersetzt, hat die „BaFin“ eine eigene Definition erarbeitet und veröffentlicht. 

Die offizielle Definition der BaFin für „Smart Contracts“ lautet demgemäß:

„Smart Contracts ermöglichen die Abbildung einer vertraglichen Logik durch Computer-Algorithmen. Es handelt sich um programmierbare Verträge, die durch den Programmcode definiert werden und dann automatisch auf Blockchains ausgeführt und durchgesetzt werden können. Zu bestimmten Zeitpunkten überprüfen Smart Contracts automatisch zuvor festgelegte Bedingungen. Sie bestimmen also automatisch, ob zB eine Transaktion ausgeführt oder rückabgewickelt wird. Smart Contracts ermöglichen es dadurch, Verträge direkt durchzusetzen. Das Ziel ist die Reduktion von Transaktionskosten und eine Erhöhung der Vertragssicherheit. Nur der programmierte Code eines Smart Contracts entfaltet vertragliche Wirkung. Smart Contracts stellen eine Kontroll- oder Geschäftsregel innerhalb des technischen Protokolls dar. (…) Smart Contracts ermöglichen ein hohen Grad an Unabhängigkeit, da die Beteiligten einer Vereinbarung sich nicht auf einen Intermediär verlassen müssen. Hierbei werden auch potenzielle Gefahren der Manipulation durch Dritte verringert, da die Durchführung automatisiert durch die Blockchain-Mechanismen verwaltet wird und nicht durch eine oder mehrere Instanzen, die Fehler begehen oder voreingenommen sein könnten. Smart Contracts ermöglichen auch eine Erhöhung der Abwicklungsgeschwindigkeit, da Softwarecode genutzt wird, um Aufgaben zu automatisieren. So können Geschäftsprozesse vereinfacht werden, wobei menschliche Fehler, Schnittstellen oder Medienbrüche minimiert werden. (…) Derzeit ist noch unklar, ob Entscheidungen, die der Programmcode trifft, auch von Gerichten als verbindlich anerkannt werden. Fraglich ist auch insgesamt, ob die Marktteilnehmer solch ein Verfahren akzeptieren werden, oder ob Gerichte nicht doch bei illegitimen oder ineffizienten Entscheidungen eingreifen können sollten. Außerdem stellt sich die Frage, inwiefern die in Programmcode niedergelegten Vertragsbedingungen für Verbraucher oder Privatanleger verständlich sind.“ 

Quelle: BaFin, 19.06.2017, https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/Blockchain/blockchain_node.html 

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About Author /

Christopher Fuhsy ist Gründer und Redakteur von Digitallaws.de. Als Wirtschaftsjurist und absoluter Verfechter neuartiger Technologien, möchte er über die derzeitigen Zusammenhänge informieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die rasante Technologieentwicklung klären.

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